Geldwäschegesetz
Sehr geehrte Kunden,
nach dem sogenannten Geldwäschegesetz sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen. Diese Pflicht nach dem Geldwäschegesetz haben Immobilienmakler bei allen Verträgen, die sie mit einem Kunden abschließen. Ebenso sind Sie als Kunde gemäß § 4 Abs. 6 GwG verpflichtet, uns als Ihrem Immobilienmakler, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ihren Ausweis zur Überprüfung vorzulegen.